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Kieferorthopädie mit Bionator als Zahnspange auch bei Erwachsenen möglich?

Frage von Herrn T.B.

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie haben auf Ihrer Seite 2 Videos zur Behandlung eines Überbisses (1 mal über Bionator (?) und 1 mal über Klasse II Gummizüge, wenn ich das richtig sehe).

Ist eine Behandlung auf diese Weise auch noch bei Erwachsenen möglich (habe einen geringen Überbiss, max. ca. 2 mm) ?

Ich meine eine Behandlung bei der der UK tatsächlich nach vorn geholt wird (es geht mir vor allem um ästhetische Belange). Bin 28 Jahre.

Vielen dank für die Antwort.

T.B.

Antwort Dr. Weber:

Sehr geehrter Herr B.,

Grundsätzlich ist die Antwort „Ja“!

Wie so oft im Leben kommt dann das große „Aber“.

Zur Beseitigung eines Überbisses (korrekt Angle Klasse II) müssen, je nach Ursache, verschiedene Strukturen eine Veränderung durchlaufen. Meist verantwortlich für einen Überbiss sind knöcherne Probleme, sodass eine Umformung von Knochenanteilen wichtig ist. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen: durch beispielsweise chirurgische Veränderung des Knochens oder durch Umbau des Kieferknochens herbeigeführt durch kieferorthopädische Apparaturen.

Will man Vor- und Nachteile beider Wege vergleichen, so ist wichtig zu wissen, dass der Unterkieferknochen besonders durch das Kiefergelenk am Gesichtsschädel zugeordnet ist. Daher ist eine GRÜNDLICHE Untersuchung der Gelenke vorab dringend zu empfehlen (siehe hierzu Artikel zur MSA).

Zudem wird diese Zuordnung in Bewegung, also in Funktion patientenindividuell verändert. Daher sollte auch der Halte- und Bewegungsapparat (Muskeln, Bänder, Sehnen usw.) mit voruntersucht werden. DANACH können Geräte, die in diese Funktionen eingreifen verwendet werden (dazu gehören sowohl Bionator, als auch Gummizüge).

Da knöcherne Veränderungen nach dem Wachstum aber eher schwierig und langsam verlaufen, sollten beim Erwachsenen eher 24-Stunden-Apparaturen vorgezogen werden. Zudem ist eine sehr gute Nachsorge erforderlich, insbesondere wenn der Knochen schlecht reagiert hat.

Viele Grüße
Ihr

Dr. Joachim Weber