Das KIG Dilemma in der Kieferorthopädie: was tun, wenn mein KInd „nur“ KIG 2 ist?

Frage von Frau D.:

Meine Tochter benötigt eine Zahnspange, die Kosten belaufen sich bei ungefähr 2500 €. Sie wurde in KIG 2 eingestuft. Sie Zähne sind schief und sie leidet darunter, sie selber äußert auch, wenn sie in einem Apfel beißt, hängt alles dazwischen.
Es wurde bereits ein Abdruck zum Gutachter geschickt, der ebenfalls bestätigt KIG 2, also heißt es selber zahlen. Aber das kann doch alles nicht sein! Gibt es da noch eine Möglichkeit diese bezahlt zu bekommen?
danke im voraus für Ihre Antwort.
LG D

Antwort Dr. Weber:
Liebe Frau D., Ihren Frust kann ich sehr gut verstehen. Er begleitet mich seit der Einführung der KIG nahezu täglich in der Praxis: als behandelnder Kieferorthopäde, als Gutachter und als Obergutachter.
In der täglichen Praxis sind die Folgen der KIG teilweise verheerend. So sind manche Fehlstellungen, die in ihrer Zahnausprägung eben „nur“ Stufe zwei erreichen, aber Auswirkung in die Rheumatologie oder in die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO) haben, keine Kassenleistung. Beispielsweise habe ich gestern einen Arztbrief meines geschätzten HNO Kollegen Dr. Kyrberg erhalten: Junge, 10 Jahre, mit Atemaussetzern in der Nacht (sogenannte Apnoen, 3 pro Stunde), leider kein KIG, aber laut Aussage der HNO gibt es nur drei Chancen: entweder der Junge erhält LEBENSLANG eine Atemmaske zu Schlafen, die Atemwege werden über Kieferorthopädie erweitert oder es „wächst sich halt von alleine aus“. Eine tolle Wahlmöglichkeit für die Eltern, finden Sie nicht.
Das Dilemma ist: verantwortlich ist die Politik, sie ist leider nur nicht Willens diese Verantwortung auch öffentlich zu tragen. In jedem Fall waren die Politiker gewarnt durch die Wissenschaft (siehe hier).
Für Sie persönlich bleiben vier Wege: selbst zahlen, schief lassen, gegen den Bescheid Ihrer Kasse klagen (bei zwei Ablehnungen allerdings mit wohl eher mäßiger Aussicht auf Erfolg) oder KIG nach einer gewissen Zeit nochmals überprüfen lassen.

Viele Grüße Ihr

Dr. Joachim Weber

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