Gibt es Ausnahmemöglichkeiten für die Krankenkasse auch nicht vertragliche Leistungen zu erstatten?

Frage von Frau K. B.,

Meine Tochter ist 16 Jahre alt und seit 1 1/2 Jahren in psych. Behandlung aufgrund einer Angst und Zwangserkrankung. Aus diesem Grund kann sie keine lose Zahnspange tragen. Zum Abschluss der Behandlung beim Kieferorthopäden soll hat sie nun oben wie unten einen Draht geklebt bekommen. Warum zahlt diesen die ges. KK nicht? Ärtzl. Bescheinigung wurde seitens der Kieferorthopädin beigefügt. Was kann ich tun?

Antwort Dr. Joachim Weber

Sehr geehrte Frau B.,

der Inhalt des Leistungskataloges ist der gesetzlichen Krankenkasse ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Dennoch kann es in begründeten Ausnahmefällen Einzelfallprüfungen geben. Hier zu ist ein Heil- und Kostenplan oder die Rechnung bei der Krankenkasse vorzulegen. Diese kann dann den medizinischen Dienst um Rat fragen. Bei einem Ablehnungsbescheid bleibt Ihnen dann nur noch der Weg vor das Sozialgericht.
In ihrem Fall würde ich Ihnen dringend empfehlen auch eine Bescheinigung der behandelnden Ärzte vorzulegen. Also nicht nur aus dem Fachbereich Kieferorthopädie, sondern auch aus dem Fachbereich Psychatrie.

Viele liebe Grüße und alles Gute für Ihre Behandlung
wünscht Ihnen Ihr

Dr. Joachim Weber

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Kieferorthopädie Kosten abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.