Muß ich Gummizüge tragen, auch wenn ich nicht will?

Frage von L.K.:

Ich habe seit etwa 4 Monaten eine feste Zahnspange, die bis jetzt auch ihren Zweck erfühlt hat. Doch nun möchten die Zahnärzte von mir das ich solche Gummis wegen meinem Überbiss trage. Meine Mutter bekommt 80% der Kosten von der Krankenkasse zurück, wenn die Behandlung erfolgreich ist, aber zählt die Korrektur des Überbisses auch dazu? Denn eigentlich möchte ich nicht, dass er weg geht, weil das total komisch aussehen würde. Ich wollte die Spange nur wegen meinen Lücken, aber die Ärzte meinen, ich solle jetzt mit arbeiten. Muss ich das wirklich machen, auch wenn ich es nicht will? Und bekommen wir das Geld auch trotzdem zurück?

Antwort Dr. Weber:
Der „Zweck“ der Zahnspange sollte eigentlich VOR der Behandlung geklärt werden. Offensichtlich haben Dein Kieferorthopäde und Deine Eltern eine andere Vorstellung vom Ziel der Behandlung als Du. Vielleicht hilft ja reden. Aber zu Deiner Beruhigung gibt es vielleicht noch folgenden Hinweis: es gibt einen alten Lehrsatz in der Kieferorthopädie, der lautet: „Form folgt Funktion“. Das heißt wenn Dein Kieferorthopäde deinen Überbiss korrigiert und damit die FUNKTION herstellt, so ist anzunehmen, dass auch das Aussehen ok sein sollte, also die FORM des Bisses und der Zähne. Wenn Du Zweifel hast hilft nur REDEN und zwar mit Deinen Eltern UND dem Kieferorthopäden. Die Frage der Kosten ist auch nur in einem solchen Gespräch zu klären. Vielleicht ist der Erfolg ja schon ausreichend für einen Abschluss.

Viele Grüße und nur Mut zu offenen Worten
Dr. Joachim Weber

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