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Warum wird eine notwendige kieferorthopädische Behandlung mit 8 Jahren nicht bezuschußt?

Frage von Frau M.R.:

Unser 8 jähriger Sohn hatte zwischen den vorderen Schneidezähnen einen zusätzlichen Zahn im Kiefer, in der Mitte zwischen den Schneidezähnen, er sah aus wie eine Spitze und hatte eine sehr lange Wurzel. Er wurde gezogen, aber durch den Zahn konnten sich die Schneidezähne nicht so hindrehen, wie es sein sollte und stehen schief, praktisch mit den Schmalseiten nach vorn. Zahlt in diesem Fall die Krankenkasse mhplus wirklich nicht???

Es geht hier ja nicht um das Aussehen, also den kosmetischen Effekt (obwohl es natürlich furchtbar aussieht, da er auch noch sehr große Zähne hat), sondern vorrangig darum, dass er OHNE eine entsprechende Korrektur sein Leben lang Probleme haben wird, da er so wie es jetzt ist, bereits jetzt gehänselt wird und später nicht einmal ein Vorstellungsgespräch überstehen wird. Auch wenn er beim Bewerbungsfoto den Mund geschlossen halten würde…

Mein Mann und ich haben uns erst vor kurzem selbständig gemacht und könnten uns eine Zahnspange für mehrere tausend Euro definitiv nicht leisten!

Über eine schnelle Beantwortung wäre ich dankbar! MfG, R.

Antwort Dr. Weber:

KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen

leider ist das aus Kostengründen manchmal so. Die sogenannten KIG-Richtlinien (KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppen) teilen die Patienten in fünf Schweregrade und drei Altersgruppen ein. Zuschuß erhält die Altersgruppe zwischen ca. 11 (es ist der Zahndurchbruch entscheidend, nicht das Geburtsdatum) und 18 erhält bei den Schweregraden 3-5 einen Zuschuß. Auch dieser deckt laut wissenschaftlicher Gesellschaft nur ausreichende nicht jedoch optimale Versorgungen.

Für die anderen Altersgruppen (zu denen auch Ihr Sohn wohl noch gehören dürfte) gelten strengere Ausnahmekriterien, ebenfalls in den Schweregradgruppen 3-5. Hier werden dann auch nur kürzere Behandlungen bezuschußt.

Bei einer am Wohle des Patienten orientierten Behandlung können daher schnell Zusatzkosten entstehen. Politisch haben Kieferorthopäden immer wieder gefordert dem Patienten einen Zuschuß vom Alter unabhängig zu gewähren. Dies wäre die Grundlage für eine freie Entscheidung des Patienten in welchem Alter die Behandlung stattfinden sollte. Leider wurden wir bisher nie gehört 🙁

Ich wünsche Ihnen dennoch alles Gute und hoffe Sie finden eine Lösung
Ihr
Dr. Joachim Weber