Was tue ich bei Sondervertrag in Bayern und Umzug?

Frage von Frau K.G.,

Ich bin 18 1/2 Jahre alt und seit meinem 16 Lebensjahr in Kieferorthopädischer Behandlung.
Meine KFO hat einen Qualitätsvertrag mit der AOK Bayern.
Seit Juni letzten Jahres sind keine Abschlagszahlungen mehr fällig, es finden trotzdem noch monatliche Kontrolltermine statt, da die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist (Biss stimmt noch nicht).
Da ich im März den Wohnort wechseln werde (180 km) soll die feste Spange entfernt werden und die Retentionsphase beginnen.
Was soll ich von dieser Entscheidung halten?

Antwort Dr. Weber:

Die Frage ist grundsätzlich, ob Sie mit dem bis jetzt erzielten Ergebnis zufrieden sind, oder nicht. Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob das medizinische Ergebnis ok ist, würde ich empfehlen bereits vor dem Umzug am neuen Wohnort einen neuen Kieferorthopäden aufzusuchen und dort nachzufragen. Außerhalb des Qualitätsvertragsgebietes gelten sowohl für die AOK als auch für Sie die bundesweit geltenden Vertragsregeln, d.h. Kassenleistungen rechnet der neue Kieferorthopäde über seine kassenzahnärztliche Vereinigung ab, notwendige Zusatzleistungen wird er mit Ihnen besprechen. Ich kann nur empfehlen sich vor Spangenentfernung und Umzug zu informieren!

Viel Erfolg
Ihr

Dr. Joachim Weber

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