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Welche KIG Richtlinien gelten bei Erwachsenen?

Frage von Frau K.K.:

Hallo,

es geht darum, dass ich im September 21 Jahre alt werde.

Mein Arzt hat mir gesagt, dass ich eine Zahnspange brauche und wohl bei Kig 4 bin.

Ich habe bei der Krankenkasse angerufen, jedoch zahlen sie nicht, obwohl es notwendig ist. Ich weiß nicht was ich tun soll. Zudem kommt leider auch das ich selbst sehr darunter leide. Gibt es Krankenkassen, die die Kosten oder Teile übernehmen? Habe ich noch eine Möglichkeit? Ich hoffe, dass Sie mir helfen können.

Antwort Dr. Weber:

Liebe Frau K.:

Die KIG-Einstufung durch die Krankenkasse ist nicht zulässig.

Dies ist eine zahnärztliche Massnahme und MUSS vom behandelnden Kieferorthopäden durchgeführt werden. Sofern die Krankenkasse Zweifel an der Einstufung hat, kann sie ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen.

Im Bereich der KIG Stufe 4 gibt es einige gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelungen, die Zuschüsse durch die Krankenkasse vorschreiben. Das heißt dies liegt nicht im Bereich des Ermessens der Krankenkasse, sondern erfolgt nach Einordnung durch die gesetzlichen Regeln. Also fragen Sie am Besten Ihren Kieferorthopäden oder Zahnarzt.

Ist die erforderliche KIG Gruppe nicht erreicht, so müßten Sie tatsächlich die gesamte Behandlung selbst tragen. Dies gilt sogar dann, wenn bereits erhebliche Schäden absehbar oder eingetreten sind.

Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber