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Welche Kosten entstehen, wenn ich eine private kieferorthopädische Behandlung abbreche?

Frage von Frau O.K.:

Meine Tochter, 12 Jahre, trägt ihre lose Zahnspange sehr unregelmäßig bis gar nicht.

Die Behandlung läuft seit 05.2017. Da wir die Kosten für die lose Spange selber tragen, KK zahlt nicht, geht meine Frage dahin ob wir die Kosten weitertragen müssen wenn wir die Behandlung jetzt abbrechen. Meine Tochter weigert sich die Spange weiterhin zu tragen, passt auch schon nicht mehr.

Antwort Dr. Weber:

Sehr geehrte Frau K.,

Es sind zwei Kostenbereiche zu unterscheiden:

Einerseits laufende Kosten nach Anfall der jeweiligen Arbeit, wie beispielsweise das Anfertigen von Röntgenbilder, Abdrücken, neuen Spangenapparaturen usw. Hier entstehen für Sie nur Kosten, wenn auch tatsächlich etwas weiter getan wird.

Andererseits gibt es drei Pauschalen (Umformung des Oberkiefers, Umformung des Unterkiefers, Einstellen des Bisses) die nach der Schwere der Anomalie angepasst werden. Diese Pauschalen werden in der Regel über die Behandlungszeit in Abschlägen abgerechnet. Falls Sie vorzeitig abbrechen hat der Kieferorthopäde Anspruch auf die Restabschläge. Vielleicht möchte er Ihre Tochter ja später nochmals behandeln und kommt Ihnen hier auf dem Kulanzwege entgegen 😉 ?

Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber