Müssen wegen eines Gutachten Zähne gezogen werden?

Frage von Familie G:

Guten Tag, wir haben folgendes Anliegen, meine Tochter ist 11 Jahre alt und hat vor einem Jahr eine Losezahnspange erhalten. Dann hieß für uns, sie soll demnächst eine Festespange erhalten. Zwischenzeitlich, wurde unser behandelter Arzt von unserer Krankenkasse angeschrieben und ein aktuellen Zahnabdruck verlangt. Nach diesem Gutachten kam raus, daß bei unserem Kind zwei gesunde Zähne im Oberkiefer gezogen werden sollen um mit der Behandlung fortzufahren. Diesen Gutachten haben widersprochen. Unser Kind hat nur einen krummen Zahn und aus unserer Sicht, es besteht kein Bedarf die Zähne deswegen zuziehen. Wir haben gebeten, daß ein neuer Heilplan erstellt wird ohne die beiden Zähne gezogen werden. Leider will die tragende Krankenkasse das nicht mitmachen. Wir sind verzweifelt und brauchen einen fachlichen Rat. Wir bedanken uns im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Fam. G.

Antwort Dr. Weber:

Zwei grundlegende Ratschläge würde ich Ihnen gerne geben:

1. Stimmen Sie nur einer Behandlung zu, die Sie komplett verstanden haben und nachvollziehen können. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Es gehört in die Verantwortung Ihrer Krankenkasse und Ihres Arztes Sie aufzuklären. Und zwar so lange bis Ihnen alle Alternativen (behandlungsvarianten und Kosten) klar sind.

2. In vielen Fällen ist es heute möglich Zähne zu korrigieren und zwar ohne dass Zähne gezogen werden müssen. Dies gilt oft auch bei extremen Engständen, zum Beispiel unter zu Hilfenahme eines Straumannimplantates. Allerdings werden nicht alle notwendige Apparaturen von der Krankenkasse übernommen. Hier gilt es Ihnen mögliche Alternativen zu zeigen. Es mag sein, dass Ihnen deswegen das Ziehen der Zähne als „billigste“ Variante ohne Zuzahlungen angeboten wurde. In vielen Ländern mit staatlichen Gesundheitssystemen ist das oft üblich (z.B. NHS / Grossbritannien ). Bedenken Sie jedoch, dass das Ziehen nicht rückgängig zu machen ist. Es kann durch die damit verbundene Verkleinerung des Oberkiefers zudem zu nachteiligen Nebeneffekten, wie Einfallen des Gesichtsprofils oder Einschränkung der Nasenatmung, kommen.

Wenn ich zur persönlichen Situation Ihres Kindes etwas sagen soll, würde ich eine Röntgenaufnahme und Fotos der Zähne benötigen.

Viele Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar