Ist eine Kreuzbißbehandlung bei Erwachsenen durch die Krankenkasse bezuschußbar?

Frage von Frau F.S.,

Hallo Herr Dr. Weber,

ich habe als Jugendliche schon einmal eine feste und lose Zahnspange tragen müssen. Damals bezahlte Dies die Krankenkasse. Jetzt bin ich 25, im unterkiefer haben sich alle Zähne wieder verschoben, ich habe einen Kreuzbiss, und möchte nochmal eine feste Zahnspange beantragen. Diese wird bei Kieferanomalien von der Krankenkasse übernommen. Fällt der Kreuzbiss mit in diesen Begriff oder muss ich die Kosten komplett alleine tragen?

Antwort Dr. Weber:
Sehr geehrte Frau S.,
der Kreuzbiss kann als alleinige Fehlstellung nur bei Kindern Kassenzuschüsse auslösen. Bei Erwachsenen sind in den gesetzlichen Richtlinien (Kieferordopädische Indikationsgruppen / KIG) nur einige wenige Fehlbisse verblieben bei denen ein Zuschuß durch die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist. Es handelt sich dabei ausschließlich um Fehlbisse, bei denen eine Umstellung der Kiefer im Rahmen einer Operation erforderlich ist.
Erlauben Sie mir noch einen Tip: Sofern Sie dennoch eine Behandlung in Erwägung ziehen, können ( auch bei Kreuzbissen) ClearAligner eine schnellere, ästhetischere und eventuell sogar kostengünstigere Alternative zu fester Spange sein.

Viele liebe Grüße
Ihr
Dr. Joachim Weber

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