Logopädie und Kieferorthopädie auch bei Erwachsenen

Fragen von Frau R.P.:

Sehr geehrter Herr Weber,
auf Grund meiner Ausbildung zur Logopädin würde ich gerne meinen Kreuzbiss korriegieren lassen, da ich beim Sprechen automatisch meine Lippe verzerre.
Zur Zeit bin ich 19 Jahre alt und wurde bereits mit 12 Jahren wegen des Kreuzbisses und schiefen Zähnen behandelt.
Leider haben sich meine Zähne wieder verschoben, weshalb ich nun wieder eine Zahnspange benötige.
Meine Frage lautet nun, ob die gesetzliche Krankenkasse eine Zahnspange, oder sogar eine „unsichtbare“ Zahnspange finanziert, bzw. Zuzahlungen leistet.
Macht es außerdem Sinn eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um die Zahnspange finanziert zu bekommen? Und wenn ja, wie lange muss ich bereits versichert sein, bis meine Zahnspange finanziert wird.

Vielen Dank
und
liebe Grüße

R.P.

Antwort Dr. Weber:
Sehr geehrte Frau P.:
Schade, dass sich trotz des Aufwandes Ihre Zähne wieder verschoben haben. Vor einer neuen Behandlung wäre eine wichtige Frage zu klären, warum es zu diesem Rückfall gekommen ist. Häufig geschieht dies, weil die Nachsorge zu kurz kam. Viel schlimmer ist jedoch, wenn der Kreuzbiss andere Ursachen hat. Der Kreuzbiss zeigt sich im Frontbereich häufig mit einer Mittenverschiebung. Welche Ursachen dafür in Frage kommen können habe ich in folgender Informationsschrift beispielhaft dargestellt:

https://www.zahnspangen.de/download/kiefergelenk/stoerungen_kiefergelenk.pdf

Zu der ebenso unglücklichen Kostenfrage ist zu sagen, dass es tatsächlich Zuschüsse der Krankenkasse geben kann. Beispielsweise wenn Operationen erforderlich sind, Gelenkdefekte oder Schlafstörungen vorliegen.
Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung gibt es zwei kritische Punkte aus unserer Erfahrung zu beachten:
1. Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Zuschüsse, so sollte die Zusatzversicherung einen zusätzlichen Schutz bieten. Das machen aber nicht alle Versicherer. Manche zahlen gerade nur dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt. Also hier genau prüfen, ob beide Situationen abgedeckt sind.
2. Vor Abschluss müssen häufig Gesundheitsfragen beantwortet werden. Waren Sie gerade beim Zahnarzt oder beim Kieferorthopäden zur Beratung, so müssen Sie dies angeben. Alles Andere wäre Versicherungsbetrug! Das bedeutet von der Kostenseite her gesehen: erst Versicherung auswählen, dann Fachzahnarzt aufsuchen.
Dies sind die zentralen Punkte. Der Startzeitpunkt der Versicherung variiert, sollte aber nicht erstes Auswahlkriterium sein.

Und wenn keine Versicherung leisten will finden wir meist einen Weg zur Korrektur der bezahlbar ist!

Eine Bitte von meiner Seite: geben sie Ihre Erfahrung bitte auch an Ihre Patienten bzw. deren Eltern weiter. Viele Kinder werden viel zu spät geschickt, sodaß auch die Sprachentwicklung leidet. Gerade funktionelle Behandlungen wie Logopädie, Myofunktionelle Therapie usw. erfolgen für das Kind leichter und besser in der frühen Kindheit.

Viele Grüße und viel erfolg bei der Ausbildung in Ihrem schönen Beruf
Ihr
Dr. Joachim Weber

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