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Tap-Schiene

Möglichkeiten und Kosten von Zahnspangen bei Schlafapnoe

Fragen von Herrn F.E.:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe seit ca. 4 Wochen ein APAP-Gerät wegen Schlafapnoe.

Laut meinem HNO liegt die Ursache für die Atemaussetzer in einer Unterkieferrücklage. Gibt es in meinem Alter ( 46 ) die Möglichkeit, den Unterkiefer zu repositionieren, so daß ich auf Dauer auf das Beatmungsgerät verzichten kann?

Ist solch eine Behandlung über die Krankenkasse abzurechnen, wenn das APAP-Gerät nicht mehr benötigt wird?

Mit welchen Kosten muß man rechnen, wenn man so eine Behandlung sebst zahlen möchte?

Antworten Dr. Weber:

Die Einstellung ist mit verschiedenen Methoden in jedem Alter durchführbar: meist mit oder ohne chirurgische Mittel.
Ob der Verzicht auf das Apnoe-Gerät dauerhaft möglich ist, ist schwer vorhersagbar. Wenn eine kieferorthopädische Behandlung nur wegen Abstellen der Apnoe geplant wird, so ist folgendes Vorgehen zu empfehlen:

zunächst in Zusammenarbeit mit der HNO (ggf. Schlaflabor) mit einer individuellen Testapparatur wie z.B. der TAP-Schiene die möglichen Verbesserungen erproben. Bei einem ausreichend guten Erfolg ist dann die dauerhafte Therapie planbar.
Die Kostenübernahme kieferorthopädischer Maßnahmen bei Apnoe-Patienten muß mit der Kasse individuell verhandelt werden. Musterbriefe gibt es je nach Behandlungsart.

Kieferorthopädische Behandlungen unterliegen den gesetzlichen Richtlinien der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Dort gibt es auch Behandlungskriterien für Erwachsene. Diese richten sich allerdings nach dem Fehlbissgrad und nicht nach Apnoekriterien.

Die Kosten der Behandlung variieren sehr stark je nach Apparatur und Behandlungswegen, so daß sich eine große Bandbreite von einigen hundert Euro bis zu mehreren zehntausend Euro ergeben kann. Umfangreiche Beratung ist dringend zu empfehlen.

Viele Grüße

Dr. Joachim Weber