Zusatzkosten und außervertragliche Kosten, müssen die in der Kieferorthopädie sein?

Frage von M.B.,

Hallo Herr Dr. Weber,

mein Sohn (11) Jahre alt, braucht eine Spange weil der Biss nicht stimmt. Meine Krankenkasse hat mir die Kostenübernahme ab dem 1. Quartal zugesichert.

Mein Kieferorthopäde sagt es ist unausweichlich, daß noch Private Kosten in Höhe von 491,97 auf mich zukommen. Sie setzen sich zusammen wie folgt:

Befunderhebung des Stomatogn. Systems 129,34
Registrieren Zentrallage Unterkiefer 46,54
Modellmontage, arbi Achsengestimmung 77,62
Fernröntgen 41,96
Fernröntgenauswertung 46,58
Modelle 33,63
Modellauswertung 23,28
Labortechnische Leistungen 93,02

Jetzt wollte ich mal fragen ob das wirklich notwendig ist, bzw. sind das nicht Leistungen die die Kasse übernehmen müsste?

Danke für ihre Antwort

Antwort Dr. Joachim Weber
Sehr geehrte Frau B.,

ohne Unterlagen Ihres Sohnes ist es schwierig zu beurteilen, was sinnvoll ist. Leider ist der Leistungskatalog des Gesetzgebers in weiten Teilen der Kieferorthopädie auf dem wissenschaftlichen Stand von 1987 (und wurde 2003 sogar noch weiter eingeschränkt). Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Ihr Kieferorthopäde zusätzlichen Bedarf sieht. Erklären sollte er meines Erachtens schon, wozu die Massnahmen nötig sind. Sie haben zudem ein Anrecht auf eine reine Kassenbehandlung. Fragen Sie also auch nach, wie eine einfache Behandlung aussehen würde im Vergleich zur angebotenen Behandlung.

Viele liebe Grüße und alles Gute für Ihre Behandlung
wünscht Ihnen Ihr

Dr. Joachim Weber

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