Welchen Kostenumfang einer kieferorthopädischen Behandlung darf der Kieferorthopäde festlegen?

Frage von Frau S.L.,

Sehr geehrte Damen und Herren,
eigentlich will ich nur die Frontzähne bei meiner 12jährigen Tochter richten lassen, da diese nicht in einer Reihe stehen. Nach langem Zureden wäre sie jetzt auch zu einer festen Zahnspange bereit gewesen.
Der Besuch beim Kfo hat mir fast die Sprache verschlagen. Obwohl sie ein schönes Gesichtsprofil hat, keine Kiefergelenkschmerzen, richtig zubeißen bzw. kauen kann, noch sonstige Beeinträchtigungen im Gesichtsbereich hat, soll sie ein Herbstscharnier bekommen, um den Unterkiefer 2mm nach vorn zu holen. Ist das nicht übertrieben? Gibt es nicht noch andere Möglichkeiten oder warum lässt man den Kiefer nicht einfach so wie er ist? Wie erwähnt, es bestehen keine Beeinträchtigungen etc.
Ich habe das Gefühl, dass man mich hier 3 Jahre lang abzocken will, zu einer „Nur“-Korrektur der Frontzähne ist der Kfo nicht bereit. Was würden Sie für eine Behandlung empfehlen und wie hoch wären die Kosten für mich (gesetzl. krankenversichert).
Mit freundlichen Grüßen
S.L.

Antwort Dr. Joachim Weber
Sehr geehrte Frau L.,
Die gesetzliche Krankenversicherung greift grundsätzlich nur bei Fehlstellungen die das Beißen, Atmen Sprechen und Schlucken beeinträchtigen. Um den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse abgrenzen zu können gelten seit 2002 die so genannten KIG Richtlinien. Falls ihr Kieferorthopäde innerhalb dieser Richtlinien eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen kann und will, so ist er auch gezwungen die entsprechenden Geräte einzusetzen.
Findet eine Behandlung außerhalb der Richtlinien statt, so wären die Kosten komplett von Ihnen selbst zu tragen. Soweit der rechtliche Rahmen.
Generell ist aber zu sagen, dass vor der Kostenklärung natürlich geklärt sein sollte, welche Behandlung medizinisch sinnvoll ist. Falls hier auch nur der geringste Zweifel besteht, sollten Sie sich weiteren Rat einholen. Eventuell sprechen Sie nochmals mit ihrem Kieferorthopäden, holen sich anderenorts eine Zweitmeinung ein oder, falls Sie dies wünschen, schicken Sie mir einige Fotos der Mundsituation. Gerne gebe ich Ihnen dann meinen Rat.

Viele liebe Grüße und alles Gute für Ihre Behandlung
wünscht Ihnen Ihr

Dr. Joachim Weber

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